Magfine Gesellschaft

AGB bezüglich der Magnet-Site und Disclaimer

Die Magfine Gesellschaft ist das beste Magnetunternehmen, mit der Erfahrung von 25 Geschäftsjahren.

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Artikel 1 Mitgliedschaft1. Ein Mitglied bezieht sich auf eine Person, die das von der Gesellschaft bestimmte Verfahren befolgt und sich nach der Zustimmung zu dieser Vereinbarung um eine Mitgliedschaft bewirbt.
2. Zu den "Informationen zur Mitgliedschaft" gehören die von den Mitgliedern angegebenen personbezogenen Daten sowie die Auskünfte in Bezug auf Transaktionen der Mitglieder.
3. Diese Vereinbarung wird bei allen Mitgliedern angewendet und muss bei oder nach der Registrierung eingehalten werden.Artikel 2 Registrierung

1. Die Kunden, die sich nach der Zustimmung zu dieser Vereinbarung für eine Mitgliedschaft beworben haben, gelten aufgrund des abgeschlossenen Mitgliedsvertrages als berechtigtes Mitglied. Das Zulassungsverfahren muss durch die beantragende Person abgeschlossen werden. Anmeldungen von dritten Personen werden nicht akzeptiert. Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Mitgliedschaft des Antragstellers in der Vergangenheit aufgehoben wurde oder der Antragsteller als ungeeignet gilt.

2. Um Ihre Informationen zu registrieren, muss der Antragsteller die Hinweise sorgfältig lesen und das Formular mit den erforderlichen Angaben ausfüllen. Sonderzeichen, alte Kanji-Zeichen oder römischen Ziffern können nicht verwendet werden. Es sei denn sie sind registriert, dann werden sie in entsprechende Zeichen oder Ziffern von der Gesellschaft umgewandelt werden.

3. Verwaltung des Kennworts (1) Das Kennwort darf nur von Mitgliedern verwendet werden und darf nicht an einen Dritten gegeben oder geliehen werden. (2) Das Mitglied ist verantwortlich für die sichere Verwaltung des Kennworts, indem es Sicherheitsmaßnahmen ausführt, wie regelmäßiges Wechseln des Kennworts, sodass es nicht durch andere bekannt wird. (3) Das Einloggen mit dem eigenen Kennwort gilt als Willensäußerung des Mitglieds an unsere Gesellschaft, das Mitglied haftet für die möglicherweise entstehenden Kosten.

Artikel 3 Änder 1. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung der angegebenen Daten (Name, Adresse etc.) der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen. 2. Kosten, die der Gesellschaft dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen. 3. Bitte beachten Sie, auch wenn das Mitglied die Gesellschaft über Veränderungen informiert hat, werden die Transaktionen, die vor der Änderung angefordert wurden, gemäß den derzeitigen Mitgliedsdaten durchgeführt werden. Artikel 4 Kündigung der Mitgliedschaft Wünscht das Mitglied aus der Mitgliedschaft auszutreten, soll das Mitglied selber das dafür notwendige Verfahren durchführen. Nach Abschluss der erforderlichen Verfahren vollzieht sich der Austritt. Artikel 5 Verlust der Mitgliedschaft und Schadenersatz

1. Die Gesellschaft hat das Recht, die Mitgliedschaft zu beenden, wenn das Mitglied bei der Registrierung falsche Angaben macht, wenn das Mitglied den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn das Mitglied von der Gesellschaft als unangemessenes Mitglied angesehen wird.

2. Für den Fall, dass das Mitglied eine der folgenden Taten durchführt, haftet das Mitglied für die dadurch der Gesellschaft entstehenden Schäden. (1) Betrügerische Nutzung der Mitgliedsnummer oder des Kennworts (2) Behinderung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft dadurch, dass das Mitglied durch Zugriff auf die Website des Unternehmens Informationen verfälscht oder schädliche Computerprogramme zur Website des Unternehmens versendet. (3) Verstoß gegen die geistigen Eigentumsrechte der Produkten des Unternehmens (4) Sonstige Verstöße gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 6 Umgang mit Mitgliedsdaten

1. Grundsätzlich werden wir Mitgliederinformationen nicht an Dritte, ohne vorherige Zustimmung des Mitglieds weitergeben. Jedoch in den folgenden Fällen hat das Unternehmen das Recht, Informationen über die Mitglieder weiterzugeben. (1) In dem Fall, dass die Offenlegung von Informationen nach dem Gesetz erforderlich ist, (2) für den Fall, dass die Gesellschaft die Offenlegung von Informationen für notwendig erachtet, um die Rechte, Interessen und den Ruf der Gesellschaft usw. zu schützen.

2. Informationen über Mitglieder werden von der Gesellschaft gemäss "Datenschutzrechtliche Bestimmungen für personenbezogene Daten" verwaltet. Die Gesellschaft kann Informationen benutzen, für Serviceleistungen, Verbesserung und Förderung der Nutzung von Dienstleistungen für die Mitglieder, sowie der reibungslosen Verwaltung der Dienstleistungen.

3. Die Gesellschaft kann Mitgliedern durch E-Mail-Newslettern und anderen Mitteln Informationen (einschließlich Anzeigen) anbieten. Die Gesellschaft stellt das Versenden der Informationen ein, wenn Mitglieder diese Informationen nicht erhalten wollen, indem sie das von der Gesellschaft festgelegte erforderliche Verfahren befolgen. Jedoch werden wichtige Mitteilungen in Bezug auf den Betrieb von Dienstleistungen zugesendet werden.

Artikel 7 Unerlaubte HandlungenBei Verwendung dieses Service wird Mitgliedern untersagt gegen folgendes zu verstoßen:
1. Gegen irgendwelche Gesetze oder diese Vereinbarung, Sicherheitshinweise für die Nutzung dieses Service oder Vorsichtsmaßnahmen für den Einkauf mit diesem Service
2. Gegen die Rechte, Interessen oder das Ansehen dieses Unternehmen oder sonstigen Dritten
3. Jegliches Verhalten, die zu negativen emotionalen und körperlichen Auswirkungen auf Jugendliche und andere führen können oder Handlungen gegen die öffentliche Ordnung und Moral
4. Jegliches Verhalten, wie andere Benutzer oder Dritte sich störend oder unbehagen fühlen
5. Eintrag von falschen Angaben
6. Senden oder Schreiben von schädlichen Computerprogrammen oder E-Mails
7. Unberechtigter Zugriff auf die Unternehmens-Server oder Computer
8. Weitergabe oder Übertragung des Kennworts an Dritte oder deren Teilung mit einem Dritten
9. Sonstiges Verhalten, dass die Gesellschaft für unangemessen hältArtikel 8 Unterbrechung oder Einstellung der Serviceleistungen 1. Um gute Dienstleistungen anzubieten, kann die Gesellschaft, ohne vorherige Ankündigung, Teile oder alle der erbrachten Leistungen in folgenden Fällen einstellen. (1) Für den Fall, dass regelmäßige- oder Notfall-Wartungen des Systems erforderlich sind. (2) Im Falle einer übermäßigen Systembelastung (3) Im Falle von Schwierigkeiten bei der Verwaltung des Systems durch Feuer, Stromausfall oder Störungen durch Dritte (4) Für sonstige Fälle, in der die Gesellschaft die Stilllegung des Service als notwendig betrachtet. Artikel 9 Veränderung oder Einstellung der Serviceleistungen Die Gesellschaft hat das Recht, ohne vorherige Ankündigung, alle oder ein Teil der Dienstleistungen zu ändern oder einzustellen. Disclaimer1. Die Gesellschaft haftet nicht für Unterbrechungen oder Verzögerungen ihres Systems, Verlust von Daten, Schäden die durch Kommunikationsleitungen oder Computer verursacht werden, die durch betrügerischen Zugriff auf Daten verursachte Schäden und andere Schäden in Bezug auf die Dienstleistungen des Unternehmens.
2. Das Unternehmen garantiert nicht, dass Schadsoftware wie Computerviren in E-Mails oder in der Website des Unternehmens, die von unserem Server oder Domain geschickt werden, nicht gefunden werden kann.
3. Die Gesellschaft haftet nicht für die dadurch entstehenden Schäden, wenn ein Mitglied gegen die Vereinbarungen verstößt.Artikel 11 Revision der Vereinbarung Die Gesellschaft kann diese Vereinbarung jederzeit ändern und kann Verordnungen erlassen, die diese Vereinbarung ergänzt (im Folgenden als "ergänzende Regelung" bezeichnet). Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag treten in Kraft, nach der Veröffentlichung der geänderten Vereinbarung und den ergänzenden Vorschriften auf der Internetseite der Gesellschaft. In solchen Fällen sollen die Mitglieder das geänderte Vereinbarung oder die ergänzenden Vorschriften befolgen. Artikel 12 Gesetze und Gerichtsort Im Fall von gerichtlichen Streitigkeiten bezüglich dieser Vereinbarung, ist das Gericht örtlich zuständig, wo die Gesellschaft ihren Sitz hat. Zuständig ist ausschließlich das Gericht der ersten Instanz.

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